Dachträger (Camping / Einbauten)
Zitat:
"Seitlich darf Ladung bis zur zulässigen Gesamtbreite von Fahrzeugen (2,55 m) hinausragen. Dabei darf die Sicht nach hinten über die Außenspiegel nicht verdeckt sein."
"Am Tage muss sich seitlich überstehende Ladung selbst kenntlich machen, d.h. es dürfen keine dünnen Stangen oder Platten hinausragen. Bei Dunkelheit muss Ladung, die mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten hinausragt, kenntlich gemacht werden; vorne durch eine weiße, hinten durch eine rote Leuchte. Die Leuchten dürfen nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht sein."
Quelle: Führerschein-Lehrbuch 10/2006
Lg Stefan