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Das darf nicht wahr sein...Be Bop noch nicht da (Plauderei)

PaulLouis, (vor 6172 Tagen) @ Maeusekater

Frage: wie lange bzw. wieviel Wochen darf ein Autohändler den Termin überziehen, bis er in Regress gezogen werden kann? Bzw. ein Entschädigungszuggerl fällig ist. (bayrisch "Zuggerl" = Bonbon)

Du hast doch einen verbindlichen Kaufvertrag. Oder ist es eine verbindliche Bestellung?
Ich habe hier einen Beitrag für dich gefunden, der eigentlich alles erklärt.
Schau doch mal auf die Rückseite deines Vertages/Bestellung. Unter Punkt IV stehen die Geschäftsbedingungen für Lieferung/Lieferverzug.
Um Rechtssicherheit zu erlangen, wende dich bitte an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Viel Erfolg
PaulLouis


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