Lastindex im Fahrzeugschein nicht mehr relavant seit 2004 (Plauderei)
Meine Interpretation:
Der Lastindex muss nur noch für die eingetragenen Achslasten ausreichen, egal was im Fahrzeugschein für Lastindex bei den Reifen angegeben ist!
Dazu wird keine ABE,Unbedeklichkeitsbescheinigung oder Eintragung oder sonst was benötigt.
Richtig!
Es gibt nur eine kleine Besonderheit:
Prinzipiell muss man sich die Reifen mit dem niedrigerem Lastindex vom TÜV bestätigen und vom Amt in die Papiere schreiben lassen. Allerdings ist dies nur nötig wenn sowieso etwas an den Papieren verändert wird, z.B. der Halter wechselt, und man eh aufs Amt muss.
Ich fahre z.B. Winterreifen mit Lastindex 88, der bei meiner Achslast ausreicht, obwohl in den Papieren nur Lastindex 92 erlaubt ist!
siehe auch hier:
http://mykangoo.de/forum/index.php?mode=thread&id=207993
Grüße
Christian
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