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Das hat man nun davon... (Plauderei)

Miri, (vor 5864 Tagen)

...wenn man eine Zentralverriegelung nachrüstet und Billige Schlüssel kauft....jetz sind mir innerhalb einer Woche Schlüssel und Ersatzschlüssel auseinandergefallen *grummelschimpfmotzmecker*

Der eine is jetz mit Tape geklebt aber morgen kriegt der Händler was auf die Mütze.

Was meint ihr? neue schlüssel machen lassen? dann geht die ZV nicht mehr und er zwinkert doch immer so lieb wenn ich ihn aufsperr...

Oder kann man neue Schlüssel anlernen für die vorhandene nachgerüstete ZV? Oder brauch ich jetz einen Komplettausbau?

waaaaaah. Helft mir.

Mein Luft Problem is übrigens noch nicht weg...er Hustet beim Starten in der Früh und haut eine dunstige weiße Wolke raus...ned weiter schlim mit ein klein bisserl Gas am Anfang macht er keine Mucken aber was könnt ich gegen die Luft machen?

lg
miri

Das hat man nun davon...

Die Kanalratte, (vor 5864 Tagen) @ Miri

Hi Miri,
mit Schlüsseln kenne ich mich nicht aus, aber eine weiße Wolke halte ich für bedenklich. Das ist wahrscheinlich Wasserdampf und könnte auf eine defekte Zylinderkopfdichtung im Anfangsstadium hinweisen. Achte mal auf den Kühlwasserstand.
meint die Kanalratte

Das hat man nun davon...

Kedi, (vor 5864 Tagen) @ Miri

Was für Schlüssel hast du gekauft? Repro-Schlüssel im Originallook? Davon sollte man tunlichst die Finger lassen!
Was zu empfehlen wäre, Schlüsselrohling vom alten Schlüssel in ein neues originales Gehäuse mit der Platine vom Billigschlüssel - wenn sie denn reinpasst.

Ist schwierig dir Tipps zu geben, ohne dass man weiß um welche nachgerüstet ZV es sich handelt.

Das hat man nun davon...

Fasteddy, (vor 5864 Tagen) @ Miri

Hallo Miri,

das mit der weißen Wolke am Morgen halt ich auch für betrachtenswert. Wie gesagt aufs Kühlwasser achten oder einen Teststreifen rein halten, lange bevor Öl im Kühlwasser sit, kann man gelöstes ABgas nachweisen, das wäre dann der Beweis, das die ZKD am sterben ist.

Gruß
Fasteddy

Das hat man nun davon...

Miri, (vor 5863 Tagen) @ Fasteddy

ICH hab gar keine Schlüssel gekauft - die waren beim Kauf vor 3 Monaten dabei.

es ist keine weiße Wolke die da hinten raus kommt halt ein klein wenig Dunstig ned weiter schlimm.

So war grad beim Freundlichen Renault Händler bei dem ich meinen kleinen gekauft hab. Hab dann mal gefragt von wegen Schlüssel usw. jaaaaa das ganze soll mit zwei neuen Schlüsseln und einlesen 280€ kosten!

Ich komm mir leicht verarscht vor. Hab das Auto vor drei Monaten bei dem gekauft und jetz krieg ich nichtmal die Schlüssel ersetzt?

Weiß jemand ob man denn einfach das Innenleben von den beiden Schlüsseln in zwei übrige Original Schlüssel einbauen könnte?

grüße von einer etwas gefrusteten
miri

Urteil von 2002 und Nachtrag

VEC-LOTHAR, (vor 5863 Tagen) @ Miri
bearbeitet von VEC-LOTHAR,

So war grad beim Freundlichen Renault Händler bei dem ich meinen kleinen gekauft hab. Hab dann mal gefragt von wegen Schlüssel usw. jaaaaa das ganze soll mit zwei neuen Schlüsseln und einlesen 280€ kosten!

Ich komm mir leicht verarscht vor. Hab das Auto vor drei Monaten bei dem gekauft und jetz krieg ich nichtmal die Schlüssel ersetzt?


Hallo Miri,

lass dich nicht einschüchtern vom Händler...er muss dir die Reparatur kostenlos machen!!!

Gesetzestext:

Gesetzliche Ansprüche gelten neben Garantie
Autohändler haften beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher mindestens ein Jahr lang für Mängel an dem Fahrzeug. Diese seit Anfang 2002 im Gesetz festgeschriebene Haftung kann - anders als beim Verkauf von Privat an Privat - nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Sie gilt auch dann, wenn zusätzlich eine Garantie vereinbart wurde. Der Händler muss für Mängel einstehen, die bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen. Dies wird unterstellt, wenn der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auftaucht - danach muss der Käufer es beweisen.

Das Urteil vom BGH mit dem entsprechenden Aktenzeichen kann ich dir leider nicht liefern, aber bei einer Reklamation beim Händler solltest du zusätzlich auf das Aktenzeichen hinweisen, damit sie bemerken, dass sie keinen "Dummkopf" gegenüberstehen. Dein Recht ist in den ersten 6 Monaten eine kostenlose Reparatur, da der Händler nicht beweisen kann, dass die Schlüssel ordnungsgemäß und fachgerecht funktioniert haben...könnte beim Kaufdatum ja auch schon geflickt gewesen sein ;-)

Also...hin zum Händler und denen auf die Füße treten :-)

Viel Erfolg und viele Grüße[image]

Lothar

Nachtrag: Etwas zum Ausdrucken

Urteil von 2002 und Nachtrag

Miri, (vor 5863 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Lothar du bist ein Held!

Dankeschööön :-)

Jetz hab ich was in der Hand.

ich berichte weiter.

vielen vielen vielen dank nochmal

lg
miri

Org: Infrarot - Nachgerüstet: Billig Funk - Bart kopieren?

scotty-utb, (vor 5863 Tagen) @ Miri

Moin

... und wie's aussieht hat der Vorbesitzer schon mal geflickt ...

ansonsten würd ich da einfach einen neuen Bart reinklemmen...
Kann man die Schlüssel mittlerweile kopieren lassen (nur mechanisch)?

Flo

Urteil von 2002 und Nachtrag

VEC-LOTHAR, (vor 5863 Tagen) @ Miri

Lothar du bist ein Held!

Dankeschööön :-)


...naja, als Held würde ich mich selbst nicht bezeichnen wollen, sondern ich bin auch nur ein User dieses Forums und helfe gerne weiter, wenn ich es kann.

Viele Grüße[image]

Lothar

Gesetzestext?

Thomas, (vor 5863 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hallo Lothar,

Gesetzestext:

Gesetzliche Ansprüche gelten neben Garantie
Autohändler haften beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher mindestens ein Jahr lang für Mängel an dem Fahrzeug. Diese seit Anfang 2002 im Gesetz festgeschriebene Haftung kann - anders als beim Verkauf von Privat an Privat - nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Sie gilt auch dann, wenn zusätzlich eine Garantie vereinbart wurde. Der Händler muss für Mängel einstehen, die bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen. Dies wird unterstellt, wenn der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auftaucht - danach muss der Käufer es beweisen.

Kannst Du mal das Gesetz benennen, das Du angeblich zitierst? Jeder Jurist merkt schon an der Diktion, daß es sich dabei NICHT um einen Gesetzestext handeln kann.
LG
Thomas

Gesetzestext?

VEC-LOTHAR, (vor 5863 Tagen) @ Thomas

Gesetzestext:

Gesetzliche Ansprüche gelten neben Garantie
Autohändler haften beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher mindestens ein Jahr lang für Mängel an dem Fahrzeug. Diese seit Anfang 2002 im Gesetz festgeschriebene Haftung kann - anders als beim Verkauf von Privat an Privat - nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Sie gilt auch dann, wenn zusätzlich eine Garantie vereinbart wurde. Der Händler muss für Mängel einstehen, die bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen. Dies wird unterstellt, wenn der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auftaucht - danach muss der Käufer es beweisen.


Kannst Du mal das Gesetz benennen, das Du angeblich zitierst? Jeder Jurist merkt schon an der Diktion, daß es sich dabei NICHT um einen Gesetzestext handeln kann.

Meine Aussage gegenüber Miri war:

Das Urteil vom BGH mit dem entsprechenden Aktenzeichen kann ich dir leider nicht liefern....

...du bist doch der Jurist unter uns...liefer du uns doch das genaue Aktenzeichen mit dem dazugehörigen "Gesetzestext".

Org: Infrarot - Nachgerüstet: Billig Funk - Bart kopieren?

Miri, (vor 5862 Tagen) @ scotty-utb

so meine mam hat heut mal mit dem freundlichen telefoniert.

Er weigert sich.

Er beruft sich außerdem auf die Klausel "gekauft wie gesehen" im Vertrag (die im übrigen nicht existiert und selbst wenn sie da stehen sollte wäre sie nichtig).

Er lässt sich was einfallen meinte er er würde es wie es aussieht auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

wer is denn nun eigendlich im Recht?

ich oder der Händler?

lg
miri

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Nico, (vor 5862 Tagen) @ Miri

wer is denn nun eigendlich im Recht?

ich oder der Händler?

Recht haben und Recht kriegen ist nicht immer das selbe!

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, such Dir einen Anwalt und lass den Mal ein Auge auf den Fall werfen. Vielleicht reicht es ja schon wenn er einen netten Brief an den Händler schreibt

LG
Oliver

Org: Infrarot - Nachgerüstet: Billig Funk - Bart kopieren?

Miri, (vor 5862 Tagen) @ Nico

das auto läuft auf meine Mutter, als Käufer bin ich eingetragen. Denke wenn das über die Rechtsschutz von meiner Mutter läuft wird der Händler ein Brieflein vom Anwalt bekommen.

vllt hat allein die drohung ja auch schon gewirkt und er bläst zum Rückzug.

Bin stinkesauer - da hat man extra die Gewährleistung für ein Jahr dann is so ein pippifax Ding wie Schlüssel und trotzdem weigert sich der Ärmel mir das zu ersetzen. Wie Scotty ja schon schreibt sind das gebrauchte nachgerüstete Schlüssel.

lg
miri

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Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5862 Tagen) @ Miri

Der Schlüssel ist ein Verschleissteil und nicht Teil des Fahrzeuges. Ist ja auch lose in der Tasche.

Genau da greift die Argumentation: da der Schlüssel durch Transport und die tägliche Handhabung, Stürze, Temperaturwechsel etc. stark belastet wird und abnutzt ist der NICHT Teil der Gewährleistung.

Insofern wirst Du da meines Erachtens auf verlorenem Posten stehen.

"Gekauft wie gesehen" ist dabei hinfällig und bei Kauf vom Händler keinesfalls geltend. Kommt aber aufs selbe raus und Du musst den neuen Schlüssel wahrscheinlich selber tragen.

WENN der Fehler im Bordteil der Elektronik läge und nicht im Schlüssel, DANN sähe das ganz anders aus! (Weil eben fest im Fahrzeug verbaut ...)

Axel

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Kedi, (vor 5862 Tagen) @ scotty-utb

ansonsten würd ich da einfach einen neuen Bart reinklemmen...
Kann man die Schlüssel mittlerweile kopieren lassen (nur mechanisch)?

Jep. Habe wir vor Jahren schon ohne Probleme gemacht! Allerdings nicht mit einem originalen Bart, den man in das Schlüsselgehäuse klicken kann, sondern so ein 0815 Ding. Wofür braucht man sowas? Wir sind früher sehr regelmäßig an einen See gefahren, bei dem man seine Wertsachen nirgendwo einschließen kann. Den nachgemachten Schlüssel nehmen wir einfach mit ins Wasser, der originale liegt versteckt im Auto ;-)

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Kedi, (vor 5862 Tagen) @ Miri

Wie Scotty ja schon schreibt sind das gebrauchte nachgerüstete Schlüssel.

lg
miri

Ich würde mal gerne Bilder von diesem nachgerüsteten Schlüssel sehen! Von welchem Hersteller ist der Nachrüstsatz. Bevor du es auf einen Rechtstreit ankommen lässt... wenn die ZV tatsächlich ein Nachrüstsatz aus dem Zubehör ist, kann dein Händler die Schlüssel sowieso nicht anlernen.
Ich will damit nicht sagen, dass du nicht versuchen sollst dein Recht zu bekommen, aber ein Rechtstreit ist immer blöd und gilt vermieden zu werden.

Gruß

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Miri, (vor 5861 Tagen) @ Kedi

also als Frau wird man immer noch nicht für voll genommen vorallem nicht als junge Frau. Soviel dazu heut hat ein sehr guter Bekannter für mich angerufen und mit ihm geredet und oh wunder mit einem mal sind es dann nur noch 80-90€ für beide Schlüssel...

nunja ich werde mich Montag bei Ihm melden und nochmals mit ihm reden wie denn weiterverfahren werden soll.

Auf einen Rechtsstreit werde ich es nicht ankommen lassen er sollte eigendlich nur merken, dass ich nicht alles mit mir machen lasse und mich schlau mache bevor ich was mache.

Die Schlüssel sind erstmal vom Bild her komplett verschieden. Kein Aufdruck wegen Marke oder Hersteller denke mal einfach 0815. Der eine ist mit Schlüsselbart zum aufschnappen der andere fest gebaut aber beide def nicht von Renault!!!! und schon zum Kaufzeitpunkt stark gebraucht.

Fotos stell ich bei gelgenheit ein

lg
miri

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Kedi, (vor 5861 Tagen) @ Miri

Wie jung, woher? :-D

Klappschlüssel kenne ich nur von Audi/VW, muss aber nichts heißen, da Renault als Hersteller mich generell nicht sonderlich interessiert.

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Miri, (vor 5857 Tagen) @ Kedi

:-P 22 Ndby und das wichtigste: Glücklich vergeben :-)

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Kedi, (vor 5857 Tagen) @ Miri

Na dann sind wir uns da ja einig :-)

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Miri, (vor 5851 Tagen) @ Kedi

so war nochmal beim freundlichen.....

Ergebnis: mein Kangoo hat keine Wegfahrsperre! sprich ich könnte rein theoretisch einen vom Schlüsseldienst nachgemachten Schlüssel nehmen (nein ich werde jetzt nicht verraten wo ich wohne *g*) und mit dem fahren. Anscheinend ist die ZV bei dem Nachgerüstet und hat somit nichts mit der Wegfahrsperre zu tun. Gibts sowas? is ein 1.9 CD Diesel baujahr 1998 ab Werk LKW.

Jezt hab ich genau das gemacht....mir einen schlüssel im Baumarkt mit dem Biber nachmachen lassen. Hab damit die Türe aufgesperrt den Schlüssel ins Schloss gesteckt und gestartet...ging a bisserl zach (zäh) aber es ging.

Hab dann daheim angekommen aus neugier nochmal probiert zu starten - ging nicht. All zu viel Kraft wollt ich nicht anwenden nicht dass er mir abbricht und dann im Schloss steckt. Hab das dann mal so hingenommen und mit meinem "alten" schlüssel probiert mit dem Ergebnis dass das einwandfrei geht.

Dann wollte meine Mutter vor ein paar Tagen mit dem selben nachgemachten Schlüssel starten und es ging wieder nicht trotz Kraftaufwand. Was is nachad des aiz wieder????

wer kann mir helfen?

lg
miri

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Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5851 Tagen) @ Miri

Schlecht gefräst? Das Zündschloß hat nur dann mit Kraft was zu tun, wenn Du den Federwiderstand zum Anlasser überwindest. Sonst muss es kraftfrei laufen.

Raste mal das Lenkradschloß ein. Wenn der neue Schlüssel das entriegelt, dann MUSS er auch den Anlasser starten, und zwar OHNE besondere Kraftaufwendung.

Wenn das NICHT der Fall sein sollte, ist Schlüssel mangelhaft nachgeearbeitet, was bei einem 12 Jahre alten Ursprungsmuster nicht verwunderlich ist. Eine "analoge" Kopie des Schlüsselbarts verstärkt Verschleissungenauigkeiten. Erfahrungsgemäß haben Türschlösser höhere Toleranzen, daher kann es sein, dass der Schlüssel in den Türen gut geht, aber im Zündschloß hakt.

Axel

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Kedi, (vor 5851 Tagen) @ Miri

Na, das macht die Sache doch sehr viel einfacher!

Bei dem Schlüssel aus dem Baumarkt wurde offensichtlich nicht sauber gearbeitet. Generell würde ich NUR zu einem richtigen Schlüsseldienst gehen. Die können das, haben bessere Rohlinge und sind nicht teurer.

Du hast nun also die Möglichkeit, zwei Schlüssel beim Schlüsseldienst nachmachen zu lassen. Entweder ganz einfache, ohne Funk oder evtl. auch mit einem passenden Bart für deine Funkschlüssel. Kann durchaus sein, dass die was da haben oder bestellen können. Ich warte ja immer noch auf ein Foto von den Schlüsseln :-) Wenn man den Hersteller der ZV weiß, wirst du schon an neue Rohlinge kommen.

Greetz


edit: Das kommt davon, wenn man gleichzeitig telefoniert ^^ Jo, das stimmt auf jeden Fall auch. 12 Jahre alte, abgewetzte Schlüssel... aber sind sie wirklich 12 Jahre alt? Ich dachte es war ne Nachrüst ZV mit neuen Schlüsseln ;-) Wahrscheinlich iBäh Schrott :-(

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Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5851 Tagen) @ Kedi

Wenn die Kopie von der Kopie gemacht wird, wirds auch nicht besser. Bei VW ist der Schlüsselcode für den mechanischen Schlüssel bekannt ... uns wurde der Schlüssel mal im Urlaub entwendet und so nachgefertigt. Kann man sowas beim Freundlichen nicht nachfragen???

Wenn der Code bekannt ist, kann die Maschine perfekt arbeiten und ein "Original" anfertigen statt einer Kopie.

Axel

P.S.: ich denke mal die Originalbärte wurden umgesteckt. Ansonsten müssten 4 Schlüssel existieren und wenn ich nicht selber ALLE im Besitz hätte ... DOOF.

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Kedi, (vor 5851 Tagen) @ Superaxel

Oder die alten weggeworfen ;)

@Miri: Steht "Valeo" auf dem Schlüsselbart?

Den original Schlüsselbart sollte man bei jedem Autohersteller problemlos anfordern können. Kann ich sogar bei Fiat noch für mein 39 altes Auto!

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