Erste Wartung Kangoo 3 - hohe Kosten? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Räusper, hüstel.
Du vermischst Garantie und "Gewährleistung", also die Sachmängelhaftung.
Die Sachmängelhaftung regelt BGB §437. Bezug wird hier immer auf den Verkäufer genommen, der eine Waren an den Verbraucher verkauft hat. Die Fristen sehen aktuell so aus: der Verkäufer muss für Mängel, die bereits bei Kauf vorlagen bis zu 24 Monate haften.
Tritt in den ersten 12 Monaten nach Kauf ein Mangel auf, geht man zunächst davon aus, dass dieser Mangel schon bei Kauf vorlag. Die Beweislast liegt jetzt beim VERKÄUFER nachzuweisen, dass dem nicht so ist und dass ein Fehlverhalten des Nutzers zu diesem Mangel führte.
Tritt ein Mangel erst ab dem 13. Monat nach Kauf auf, dreht sich sich diue Beweislast: der Käufer muss nun nachweisen, dass der reklamierte Mangel bereits bei Kauf vorlag.
Eine Garantie ist IMMER eine freiwillige Mehrleistung und ist nicht vorgegeben per Gesetz. Haarspalterei, aber hier ist es wichtig die Begriffe korrekt zu nutzen.
Die Garantie kann natürlich entweder der Hersteller oder der Verkäufer geben, oder sogar eine ganz externe Unternehmung (siehe Garantieverlängerungen). Entweder ein Hersteller oder Verkäufer ist SO SEHR von seiner Ware überzeugt, dass er eine freiwillige und kostenlose Garantie gewährt (Audi: 10 Jahre auf Durchrostung), oder aber einen Aufpreis verlangt.
Eine Garantie ist immer eine Wette. Der eine wettet, das alles gut geht, der andere hält dagegen.
Ausnahmslos IMMER ist Grundlage ein Garantievertrag in dem die Details geregelt sind. Vor allem auch Ausschlusskriterien. "Gilt nur wenn der Wagen alle 12 Monate in einer Renault Vertragswerkstatt gewartet wird". Geschieht die Wartung nach 13 Moanten: Ausschluss möglich.
Und eben DAS muss jeder in seinem individuellem Vertrag nachlesen.
Axel
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