neue EU-Vorschrift (Plauderei)
Hallo Klaus,
die neue Richtlinie ist ab 01.06.2010 gültig und stellt es jedem frei, wo er sein Fahrzeug machen läßt. Selbst beim verbauen von nicht Originalteilen darf das die Garantie des Hersteellers nicht beeinflussen.
Selbst wenn eine Garantieverlängerung vereinbart ist, gilt das gleiche.
Somit ist ab 01.06. nur die Qualität der Leistung wichtig für die Werkstattwahl.
Gruß
Fasteddy
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