
Gewährleistung (Plauderei)
Irgendwo stand ...hieß es das das jetzt schon seit geraumer Zeit 2 und 1 Jahr wären ....
Vielleicht bring ich da jetzt auch gerade was durcheinander .... egal der Effekt ist wie gesagt der Gleiche .
Kurz Tante Google befragt ....
Laut Gesetz muss der Verkäufer zwei Jahre lang nach Übergabe des Gebrauchtwagens für Sachmängel haften (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Gebrauchtwagenhändler dürfen die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen (BGH, 18.11.2020, Az.25.04.2024
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Wer Rechtschreibfehler findet darf die gerne behalten !!! Insbesondere " abgesetzte " Punkte . .
Meine Beiträge können durchaus mit Ironie bestückt sein, also nicht alles auf die Goldwaage legen .