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Gesetzestext? (Plauderei)

Thomas, (vor 5860 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hallo Lothar,

Gesetzestext:

Gesetzliche Ansprüche gelten neben Garantie
Autohändler haften beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher mindestens ein Jahr lang für Mängel an dem Fahrzeug. Diese seit Anfang 2002 im Gesetz festgeschriebene Haftung kann - anders als beim Verkauf von Privat an Privat - nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Sie gilt auch dann, wenn zusätzlich eine Garantie vereinbart wurde. Der Händler muss für Mängel einstehen, die bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen. Dies wird unterstellt, wenn der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auftaucht - danach muss der Käufer es beweisen.

Kannst Du mal das Gesetz benennen, das Du angeblich zitierst? Jeder Jurist merkt schon an der Diktion, daß es sich dabei NICHT um einen Gesetzestext handeln kann.
LG
Thomas


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